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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank für die schnelle Antwort - gut zu > wissen. > Eine Frage aber noch - ist die Versammlung dann > bei Fehlen den 1. V. überhaupt rechtlich in der > Lage, die Versammlung durchzuführen? Faktisch > fehlt ja in der JHV die Hälfte vom Vorstand, da > der Vorstand i. S. des § 26 BGB aus 1. V und GF > besteht. > 2. V vertritt den 1. V. bei Verhinderung in allen > Rechtsfragen. Würde dann der 2. V. + GF genügen > für die Durchführung der JHV mit all ihren Wahlen > und Beschlüssen?
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