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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nachträgliche Bestellung der Kassenprüfer möglich?
von: SE1980 ()
Datum: 28.09.2023

Hallo,
meine Kolleginnen und ich sind neu im Vorstand eines Fördervereins eines Kindergartens, da der Verein sonst aufgelöst worden wäre. Nun haben wir in den Protokollen der letzten 2 Jahre (2021/2022 und 2022/2023) gesehen, dass in den letzten 2 MVs vergessen wurde, Kassenprüfer zu ernennen bzw. zu wählen.
In der ganzen Satzung steht nichts von einer verpflichtenden Ernennung von Kassenprüfern, nur wird aufgeführt, dass die Tagesordnung den Bericht des Kassenprüfers enthalten muss - das ist das Einzige.
Den letzten Kassenprüfbericht habe ich vom 28.10.2021 gefunden für den Zeitraum vom 31.12.2018 - 30.12.2020.
Danach fand keinerlei Kassenprüfung mehr statt und wurden eben auch keine Kassenprüfer ernannt.
Daher nun unsere Fragen:
1) Ist es überhaupt zulässig eine Kassenprüfung über 2 Jahre zu machen, d.h. können wir nun in 2023 auch eine Kassenprüfung vom 31.12.2020 - 30.12.2022 durchführen?
2) Und wer kann diese Kassenprüfung vornehmen? Können hier nachträglich einfach so vom Vorstand zwei Kassenprüfer benannt werden? Oder müssen wir vor der ordentlichen MV noch eine außerordentliche MV einberufen, um dort nur 2 Kassenprüfer zu wählen, damit eine Kassenprüfung dann in der richtigen MV stattfinden kann?

Vielen Dank für Ihre Hilfe, wie wir am besten bei dieser komplizierten Sachlage vorgehen, damit wir nichts falsch machen.

Herzliche Grüße,
Sabine

Re: Nachträgliche Bestellung der Kassenprüfer möglich?
von: pfeffer ()
Datum: 28.09.2023

1) Ist es überhaupt zulässig eine Kassenprüfung über 2 Jahre zu machen, d.h. können wir nun in 2023 auch eine Kassenprüfung vom 31.12.2020 - 30.12.2022 durchführen?

# Ja, da gibt es keine Bedenken. Die Prüfung ist ohnehin eine rein vereinsinterne Angelegenheit.

2) Und wer kann diese Kassenprüfung vornehmen? Können hier nachträglich einfach so vom Vorstand zwei Kassenprüfer benannt werden?

# Da die Kassenprüfer der MV verantwortlich sind, ist eine Ernennung durch den Vorstand (dessen Amtsführung ja geprüft werden soll) grundsätzlich nicht zulässig. Es wäre aber möglich, dass die MV die Ernennung der Prüfer nachträglich bestätigt (auf die Gefahr hin, dass das eben nicht geschieht).

Oder müssen wir vor der ordentlichen MV noch eine außerordentliche MV einberufen, um dort nur 2 Kassenprüfer zu wählen, damit eine Kassenprüfung dann in der richtigen MV stattfinden kann?

# Wenn die Satzung das nicht anders regelt, ist die MV zuständig. Also muss die Wahl oder zumindest die nachträgliche Bestätigung durch sie erfolgen.