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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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SE1980 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > meine Kolleginnen und ich sind neu im Vorstand > eines Fördervereins eines Kindergartens, da der > Verein sonst aufgelöst worden wäre. Nun haben wir > in den Protokollen der letzten 2 Jahre (2021/2022 > und 2022/2023) gesehen, dass in den letzten 2 MVs > vergessen wurde, Kassenprüfer zu ernennen bzw. zu > wählen. > In der ganzen Satzung steht nichts von einer > verpflichtenden Ernennung von Kassenprüfern, nur > wird aufgeführt, dass die Tagesordnung den Bericht > des Kassenprüfers enthalten muss - das ist das > Einzige. > Den letzten Kassenprüfbericht habe ich vom > 28.10.2021 gefunden für den Zeitraum vom > 31.12.2018 - 30.12.2020. > Danach fand keinerlei Kassenprüfung mehr statt und > wurden eben auch keine Kassenprüfer ernannt. > Daher nun unsere Fragen: > 1) Ist es überhaupt zulässig eine Kassenprüfung > über 2 Jahre zu machen, d.h. können wir nun in > 2023 auch eine Kassenprüfung vom 31.12.2020 - > 30.12.2022 durchführen? > 2) Und wer kann diese Kassenprüfung vornehmen? > Können hier nachträglich einfach so vom Vorstand > zwei Kassenprüfer benannt werden? Oder müssen wir > vor der ordentlichen MV noch eine außerordentliche > MV einberufen, um dort nur 2 Kassenprüfer zu > wählen, damit eine Kassenprüfung dann in der > richtigen MV stattfinden kann? > > Vielen Dank für Ihre Hilfe, wie wir am besten bei > dieser komplizierten Sachlage vorgehen, damit wir > nichts falsch machen. > > Herzliche Grüße, > Sabine
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