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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1) Ist es überhaupt zulässig eine Kassenprüfung > über 2 Jahre zu machen, d.h. können wir nun in > 2023 auch eine Kassenprüfung vom 31.12.2020 - > 30.12.2022 durchführen? > > # Ja, da gibt es keine Bedenken. Die Prüfung ist > ohnehin eine rein vereinsinterne Angelegenheit. > > 2) Und wer kann diese Kassenprüfung vornehmen? > Können hier nachträglich einfach so vom Vorstand > zwei Kassenprüfer benannt werden? > > # Da die Kassenprüfer der MV verantwortlich sind, > ist eine Ernennung durch den Vorstand (dessen > Amtsführung ja geprüft werden soll) grundsätzlich > nicht zulässig. Es wäre aber möglich, dass die MV > die Ernennung der Prüfer nachträglich bestätigt > (auf die Gefahr hin, dass das eben nicht > geschieht). > > Oder müssen wir vor der ordentlichen MV noch eine > außerordentliche MV einberufen, um dort nur 2 > Kassenprüfer zu wählen, damit eine Kassenprüfung > dann in der richtigen MV stattfinden kann? > > # Wenn die Satzung das nicht anders regelt, ist > die MV zuständig. Also muss die Wahl oder > zumindest die nachträgliche Bestätigung durch sie > erfolgen.
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