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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Muss die Nutzung des Wagens im Arbeitsvertrag > vereinbart werden? > # Ja, das ist zu empfehlen, weil gerade bei > Gemeinnützigen immer der Rechtsanspruch auf eine > Leistung klargestellt sein muss. Sonst besteht der > Verdacht auf eine unentgeltliche Zuwendung. > > 2. Stellt die private Nutzung des Wagens zur > Arbeitsstätte und zurück einen geldwerten Vorteil > dar, der entsprechend versteuert (Lohnsteuer/SV) > werden muss? > # Ja, die Fahrten zur ersten Arbeitsstätte können > nicht steuerfrei erstattet werden. Die Lohnsteuer > kann aber pauschaliert werden. > > 3. Muss ein Fahrtenbuch (oder 1% Regelung) geführt > werden um die private Nutzung zu dokumentieren? > Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass > darüber hinaus private Fahrten mit dem PKW > unternommen werden? > # Wenn nicht die gesamte Nutzung des Fahrzeugs > gewährt wird, wird ein Fahrtenbuch erforderlich > sein, um den privaten Nutzungsanteil > nachzuweisen. > > 4. Es steht innerhalb des Vorstandes die Meinung > im Raum, dass kein geldwerter Vorteil besteht, > weil der Verein als Arbeitgeber den Wagen gegen > Entgelt (die 30€ im Monat) zur Verfügung stellt > und somit auch nichts versteuert werden muss? > # Wenn die 30 Euro die wirklichen Kosten decken, > wäre das richtig. Die wirklichen Kosten sind aber > nicht nur der Treibstoff. > > Für meine Begriffe wird die Sachleistung als > geldwerter Vorteil mittels Fahrtenbuch oder 1% > (+0,03%) Regelung ermittelt und entsprechend mit > dem Lohn besteuert. Oder liege ich da falsch? > # Die wirkliche Nutzung muss ermittelt werden, > sonst kann nicht festgestellt werden, ob die 30 > Euro angemessen sind. > > 5. Was ist richtig und welche rechtliche resp. > steuerrechtliche Konsequenzen könnte dies nach > sich ziehen? Vorausgesetzt die bisherige > Verfahrensweise ist nicht rechtens. > # s.o.
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