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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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besta schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Abend, > > es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein > (Arbeitgeber) mit einem Geschäftsführer der ein > monatliches, sozialversicherungspflichtiges Gehalt > bezieht. Der Geschäftsführer nutzt täglich einen > PKW (Eigentum des Vereins) für den Weg zur > Arbeitsstätte und zurück. Er zahlt für die Nutzung > 30 Euro Benzingeld pro Monat. Das war ein > Beschluss des alten Vorstandes der sich komplett > aufgelöst hat. Eine Nutzungsvereinbarung zwischen > AG und AN gibt es nicht. Meine Fragen hierzu: > > 1. Muss die Nutzung des Wagens im Arbeitsvertrag > vereinbart werden? > > 2. Stellt die private Nutzung des Wagens zur > Arbeitsstätte und zurück, einen geldwerten > Vorteil dar, der entsprechend versteuert > (Lohnsteuer/SV) werden muss? > > 3. Muss ein Fahrtenbuch (oder 1% Regelung) geführt > werden um die private Nutzung zu dokumentieren? > Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass > darüber hinaus private Fahrten mit dem PKW > unternommen werden? > > 4. Es steht innerhalb des Vorstandes die Meinung > im Raum, dass kein geldwerter Vorteil besteht, > weil der Verein als Arbeitgeber den Wagen gegen > Entgelt (die 30€ im Monat) zur Verfügung stellt > und somit auch nichts versteuert werden muss? Für > meine Begriffe wird die Sachleistung als > geldwerter Vorteil mittels Fahrtenbuch oder 1% > (+0,03%) Regelung ermittelt und entsprechend mit > dem Lohn besteuert. Oder liege ich da falsch? > > 5. Was ist richtig und welche rechtliche resp. > steuerrechtliche Konsequenzen könnte dies nach > sich ziehen? Vorausgesetzt die bisherige > Verfahrensweise ist nicht rechtens. > > Vielen Dank im Voraus. MFG
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