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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einsicht in das Protokoll der Mitgliederversammlung
von: Rosenresli ()
Datum: 20.07.2023

Hallo zusammen,
eine Frage zur Überlassung des Protokolls unserer Mitgliederversammlung:

Ein Mitglied konnte urlaubsbedingt nicht an der MV teilnehmen und fragt jetzt an, ob und wo sie sich das Protokoll ansehen kann. Berechtigtes Interesse wurde nicht angemeldet.

Bestehen außerhalb der MV da noch Auskunftsrechte an ein einzelnes Mitglied? Wir sind doch nur zur Auskunft grundsätzlich in und gegenüber der Mitgliederversammlung verpflichtet. In der Satzung steht nur, dass Protokolle zu führen sind.
Bei jeder MV wird die Anfrage gestellt, ob das Protokoll der vorjährigen MV verlesen werden soll und genehmigt wird. Das Vorjahresprotokoll liegt auch aus.

Was meint ihr?

Viele Grüße
Rosenresli

Re: Einsicht in das Protokoll der Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 20.07.2023

Wenn die Satzung das nicht anders regelt, besteht ein Einsichtsrecht nur bei berechtigem Interesse. Die urlaubsbedingte Abwesenheit reicht da nicht aus.
Es gibt aber i.d.R. keinen Grund, die Einsicht zu verweigern.