Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > eine Frage zur Überlassung des Protokolls unserer > Mitgliederversammlung: > > Ein Mitglied konnte urlaubsbedingt nicht an der MV > teilnehmen und fragt jetzt an, ob und wo sie sich > das Protokoll ansehen kann. Berechtigtes Interesse > wurde nicht angemeldet. > > Bestehen außerhalb der MV da noch Auskunftsrechte > an ein einzelnes Mitglied? Wir sind doch nur zur > Auskunft grundsätzlich in und gegenüber der > Mitgliederversammlung verpflichtet. In der Satzung > steht nur, dass Protokolle zu führen sind. > Bei jeder MV wird die Anfrage gestellt, ob das > Protokoll der vorjährigen MV verlesen werden soll > und genehmigt wird. Das Vorjahresprotokoll liegt > auch aus. > > Was meint ihr? > > Viele Grüße > Rosenresli
www.vereinsknowhow.de
.