Re: Rücktritt Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 19.06.2023
Wäre das ein Rücktritt zur Unzeit?
# Nicht, wenn der Vorstand mit dem TOP Neuwahlen zur MV einlädt und schon bei der Einladung seinen Rücktritt ankündigt.
Wie lange darf ein Verein handlungsunfähig sein?
# Da gibt es keine Vorgaben. Die Frage ist ja weniger eine rechtliche als ein praktische.
Ist der Verein mit sofortiger Wirkung kein Verein mehr?
# Das wäre erst der Fall, wenn der Verein dauerhaft sein Tätigkeit einstellt.
MUSS ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied im Vorstand bleiben?
# Nein, außer im Sonderfall z.B. für die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung.
Aber wer beruft dann die Mitgliederversammlung ein? Einen Vorstand gibt es ja nicht.
# Der alte Vorstand darf einberufen, solange er noch eingetragen ist.