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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Elternini schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Abend, > > der Vorstand einer Elterninitiative (drei > Vorstandsmitglieder, jeder vertretungsberechtigt) > möchte gerne geschlossen zurücktreten. Bei einer > einberufenen Mitgliederversammlung würde sich kein > neuer Vorstand ergeben. Laut zuständigem > Amtsgericht würde kein Notvorstand geschickt. Der > Verein wäre also handlungsunfähig. Wäre das ein > Rücktritt zur Unzeit? > Wie lange darf ein Verein handlungsunfähig sein? > Ist der Verein mit sofortiger Wirkung kein verein > mehr? MUSS ein vertretungsberechtigtes > Vorstandsmitglied im Vorstand bleiben? > Bei einer erneuten Wahl etwa 3 Monate später > würden sich eher neue Vorstandsmitglieder finden. > Aber wer beruft dann die Mitgliederversammlung > ein? Einen Vorstand gibt es ja nicht. > Danke und viele Grüße
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