Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wäre das ein Rücktritt zur Unzeit? > # Nicht, wenn der Vorstand mit dem TOP Neuwahlen > zur MV einlädt und schon bei der Einladung seinen > Rücktritt ankündigt. > > Wie lange darf ein Verein handlungsunfähig sein? > # Da gibt es keine Vorgaben. Die Frage ist ja > weniger eine rechtliche als ein praktische. > > Ist der Verein mit sofortiger Wirkung kein Verein > mehr? > # Das wäre erst der Fall, wenn der Verein > dauerhaft sein Tätigkeit einstellt. > > MUSS ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied > im Vorstand bleiben? > # Nein, außer im Sonderfall z.B. für die Abgabe > einer eidesstattlichen Erklärung. > > Aber wer beruft dann die Mitgliederversammlung > ein? Einen Vorstand gibt es ja nicht. > # Der alte Vorstand darf einberufen, solange er > noch eingetragen ist.
www.vereinsknowhow.de
.