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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt Vorstand
von: Elternini ()
Datum: 19.06.2023

Guten Abend,

der Vorstand einer Elterninitiative (drei Vorstandsmitglieder, jeder vertretungsberechtigt) möchte gerne geschlossen zurücktreten. Bei einer einberufenen Mitgliederversammlung würde sich kein neuer Vorstand ergeben. Laut zuständigem Amtsgericht würde kein Notvorstand geschickt. Der Verein wäre also handlungsunfähig. Wäre das ein Rücktritt zur Unzeit?
Wie lange darf ein Verein handlungsunfähig sein? Ist der Verein mit sofortiger Wirkung kein verein mehr? MUSS ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied im Vorstand bleiben?
Bei einer erneuten Wahl etwa 3 Monate später würden sich eher neue Vorstandsmitglieder finden. Aber wer beruft dann die Mitgliederversammlung ein? Einen Vorstand gibt es ja nicht.
Danke und viele Grüße

Re: Rücktritt Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 19.06.2023

Wäre das ein Rücktritt zur Unzeit?
# Nicht, wenn der Vorstand mit dem TOP Neuwahlen zur MV einlädt und schon bei der Einladung seinen Rücktritt ankündigt.

Wie lange darf ein Verein handlungsunfähig sein?
# Da gibt es keine Vorgaben. Die Frage ist ja weniger eine rechtliche als ein praktische.

Ist der Verein mit sofortiger Wirkung kein Verein mehr?
# Das wäre erst der Fall, wenn der Verein dauerhaft sein Tätigkeit einstellt.

MUSS ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied im Vorstand bleiben?
# Nein, außer im Sonderfall z.B. für die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung.

Aber wer beruft dann die Mitgliederversammlung ein? Einen Vorstand gibt es ja nicht.
# Der alte Vorstand darf einberufen, solange er noch eingetragen ist.

Re: Rücktritt Vorstand
von: Elternini ()
Datum: 20.06.2023

Vielen lieben Dank!!!!!