Re: Blockwahl
von: KocDo ()
Datum: 16.04.2023
W. Pfeffer schrieb:
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> Ich sehe hier keine klare Erlaubnis für eine Blockwahl. Zunächst wird es ohnehin nicht darumgehen, ob ein Mitglied die Wahl anfechten wird, sondern ob das Vereinsregister die Anmeldung akzeptiert. Dazu sollte man im Protokoll besser nicht das Blockwahlverfahren erwähnen.
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W. Pfeffer schrieb:
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> Ich sehe hier keine klare Erlaubnis für eine Blockwahl. Zunächst wird es ohnehin nicht darum gehen, ob ein Mitglied die Wahl anfechten wird, sondern ob das Vereinsregister die Anmeldung akzeptiert. Dazu sollte man im Protokoll besser nicht das Blockwahlverfahren erwähnen.
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Tut mir leid, ich muss nochmals nachfragen:
Im Protokoll ist die Blockwahl erwähnt. Die Wahl war im November 2022. Es scheint so, als hätte das Amtsgericht in Mecklenburg-Vorpommern den Eintrag akzeptiert.
Damit der Vorstand rechtlich auf sicherem Boden steht, (was ratsam ist, da es viele Konflikte in der KGV gibt), ist es schon wichtig, zu wissen, ist die Wahl anfechtbar oder nicht.
Was bedeutet es, dass das Amtsgericht den Eintrag vorgenommen hat?
Ist die Blockwahl erfolgversprechend anfechtbar oder nicht?