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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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KocDo schrieb: ------------------------------------------------------- > W. Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Ich sehe hier keine klare Erlaubnis für eine > Blockwahl. Zunächst wird es ohnehin nicht > darumgehen, ob ein Mitglied die Wahl anfechten > wird, sondern ob das Vereinsregister die Anmeldung > akzeptiert. Dazu sollte man im Protokoll besser > nicht das Blockwahlverfahren erwähnen. > > ----------------------------- > > W. Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Ich sehe hier keine klare Erlaubnis für eine > Blockwahl. Zunächst wird es ohnehin nicht darum > gehen, ob ein Mitglied die Wahl anfechten wird, > sondern ob das Vereinsregister die Anmeldung > akzeptiert. Dazu sollte man im Protokoll besser > nicht das Blockwahlverfahren erwähnen. > ---- > Tut mir leid, ich muss nochmals nachfragen: > > Im Protokoll ist die Blockwahl erwähnt. Die Wahl > war im November 2022. Es scheint so, als hätte das > Amtsgericht in Mecklenburg-Vorpommern den Eintrag > akzeptiert. > Damit der Vorstand rechtlich auf sicherem Boden > steht, (was ratsam ist, da es viele Konflikte in > der KGV gibt), ist es schon wichtig, zu wissen, > ist die Wahl anfechtbar oder nicht. > > Was bedeutet es, dass das Amtsgericht den Eintrag > vorgenommen hat? > Ist die Blockwahl erfolgversprechend anfechtbar > oder nicht?
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