Re: Haftung Vorstand
von: Hardy ()
Datum: 20.09.2017
Hallo, egal ob wie Ihr zwischen Leitung und Vorstand unterscheidet:
Der Vorstand ist neben der MV das einzige Pflichtorgan. Er leitet den Vorstand und vertritt ihn nach außen (Geschäftsführung und Vertretung).
Im I-Net gibt es mehrere Beiträge zur Haftung des Vorstands.Ob dazu was in der Satzung steht leider offen geblieben.
Einen zur Haftung als Quelle findet man im ABO-Bereich dieses Forums, auch bei Frau Oechler Steuerberaterin.
Leider können sie nicht hier eingestellt werden..
Nun zum § 9 der Satzung. Ihr habt zwei Vorstände nach § 26 BGB. Sie werden im Vereinsregister eingetragen, weil sie den Verein vertreten. Mitglieder des erweiterten Vorstands haben keine Vertretungsberechtigung und werden nicht in das Vereinsregister eingetragen. Im Vorstand haben sie ansonsten die gleichen (Stimm-)Rechte. Deshalb können die zwei BGB-Vorstände sie nicht, wie das in der Satzung steht, so ohne weiteres in einzelnen Fällen Funktionen übertragen. Sie können nicht z.B. Verträge für den e.V. abschließen. Das ist möglich, wenn in der Satzung steht, dass diese VS-Mitglieder im Sinn des § 30 BGB als "besondere Vertreter" im Vereinsregister namentlich genannt werden.
Das gleiche trifft zu, wenn die zwei BGB 26-Vorstände von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind
Hardy