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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Anton schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > bei uns ist die Frage aufgetreten, in welchem > Umfang haftet der "Vorstand lt. § 8 Leitung" > unserer Satzung? Genauso wie der "Vorstand lt. § 9 > Vertretung", oder gibt es hier Unterschiede. Wenn > ja, welche. > Den Text der Sazung könnt ihr nachfolgend lesen. > > Vielen Dank für eure Antwort. > > Gruß Machla > > > > > § 8 Leitung > Die Leitung des Vereins ist dem Vorstand > übertragen. Derselbe besteht aus dem > 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden > Vorsitzenden sowie mindestens zwei weiteren > Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand ist > beschlussfähig bei Anwesenheit der Mehrzahl seiner > Mitglieder. > Der Vorstand wird von den Vereinsmitgliedern auf > drei Jahre gewählt bzw. bestätigt, gerechnet vom > Tage der Wahl bzw. Bestätigung an > > § 9 Vertretung > Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem > 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden > Vorsitzenden. Diese vertreten den Verein jeweils > allein. Beide können in einzelnen Fällen anderen > Vorstandsmitgliedern ihre Funktionen übertragen > (durch Vollmachtserteilungen). > > > Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 > BGB befreit. Wird ein Rechtsgeschäft mit einem > Vorstandsmitglied gemäß § 181 BGB abgeschlossen, > so vertreten die Belange des Vereins > ausschließlich die übrigen Mitglieder des > Vorstandes.
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