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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, egal ob wie Ihr zwischen Leitung und > Vorstand unterscheidet: > Der Vorstand ist neben der MV das einzige > Pflichtorgan. Er leitet den Vorstand und vertritt > ihn nach außen (Geschäftsführung und Vertretung). > Im I-Net gibt es mehrere Beiträge zur Haftung des > Vorstands.Ob dazu was in der Satzung steht leider > offen geblieben. > Einen zur Haftung als Quelle findet man im > ABO-Bereich dieses Forums, auch bei Frau Oechler > Steuerberaterin. > Leider können sie nicht hier eingestellt werden.. > > Nun zum § 9 der Satzung. Ihr habt zwei Vorstände > nach § 26 BGB. Sie werden im Vereinsregister > eingetragen, weil sie den Verein vertreten. > Mitglieder des erweiterten Vorstands haben keine > Vertretungsberechtigung und werden nicht in das > Vereinsregister eingetragen. Im Vorstand haben sie > ansonsten die gleichen (Stimm-)Rechte. Deshalb > können die zwei BGB-Vorstände sie nicht, wie das > in der Satzung steht, so ohne weiteres in > einzelnen Fällen Funktionen übertragen. Sie können > nicht z.B. Verträge für den e.V. abschließen. Das > ist möglich, wenn in der Satzung steht, dass diese > VS-Mitglieder im Sinn des § 30 BGB als "besondere > Vertreter" im Vereinsregister namentlich genannt > werden. > > Das gleiche trifft zu, wenn die zwei BGB > 26-Vorstände von den Beschränkungen des § 181 BGB > befreit sind > > Hardy
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