Re: Aussschluss aus der Mitgliederliste
von: lubuns ()
Datum: 21.01.2023
Hi,
aber auch eine Streichung aufgrund ausstehender Beiträge dürfte doch eigentlich nur zulässig sein, wenn es eine entsprechende Satzungsregelung gibt, oder nicht? Zumindest meine ich entsprechendes gelesen zu haben.
pfeffer schrieb:
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> Die Frage ist zunächst gar nicht, wer für die
> Streichung von der Mitgliederliste zuständig ist,
> sondern ob das zulässig ist. Das geht regelmäßig
> nur bei Beitragsrückständen (außer die Satzung
> regelt das speziell). In allen anderen Fällen ist
> ein formelles Auschlussverfahren erforderlich.