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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
lubuns schrieb: ------------------------------------------------------- > Hi, > aber auch eine Streichung aufgrund ausstehender > Beiträge dürfte doch eigentlich nur zulässig sein, > wenn es eine entsprechende Satzungsregelung gibt, > oder nicht? Zumindest meine ich entsprechendes > gelesen zu haben. > > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Die Frage ist zunächst gar nicht, wer für die > > Streichung von der Mitgliederliste zuständig > ist, > > sondern ob das zulässig ist. Das geht > regelmäßig > > nur bei Beitragsrückständen (außer die Satzung > > regelt das speziell). In allen anderen Fällen > ist > > ein formelles Auschlussverfahren erforderlich.
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