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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Mit entsprechender Satzungsregelung immer. > Ohne einschlägige Satzungsregelung wäre die > fehlenden Beiltragszahlung ein "wichtiger Grund" > für die Kündigung. Die Frage ist einzig, ob > rechtliches Gehör gewährt werden muss.
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