Re: Kommissarische Besetzung von Vorstandsämtern
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.08.2016
Ungewöhnlich ist, dass die Selbstergänzung des Vorstands in der Satzung nicht ausdrücklich, sondern ganz nebenbei geregelt ist. Die Regelung ist aber eindeutig, also sollte es da keine Bedenken geben.
Ein ausdrücklicher Rücktritt des Vorsitzenden ist nicht erforderlich, weil es hier keine Formvorschriften gibt.
Da ein Vorstandsmitglied den Rücktritt gegenüber einem anderen Vorstandsmitglied erklären kann, ist das aber ohnehin kein Problem.