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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Lutz schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo in die Runde, > > in unserem Verein ist der Vorsitzende aus > persönlichen Gründen zurück getreten. > Bis zur nächsten Turnusmäßigen Vorstandswahl sind > es noch 1 1/2 Jahre. > Die Satzung erlaubt generell eine kommissarische > Besetzung: "Ein Rücktritt darf nicht zur Unzeit > erfolgen. Dem Vorstand ist eine angemessenen Zeit > für die kommissarische Besetzung der > entsprechenden Funktion zu lassen." > > Wir würden jetzt gerne den stellvertretenden > Vorsitzenden kommissarisch zum Vorsitzenden und > ein anderes Vereinsmitglied kommissarisch zum > stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. > > 1. Spricht irgendetwas gegen so einen > kommissarischen "Ringtausch"? > 2. Wenn nicht, muss dann der stellvertretende > Vorsitzende hierzu vorab seinen Rücktritt > erklären? > > Gruß Lutz
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