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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ungewöhnlich ist, dass die Selbstergänzung des > Vorstands in der Satzung nicht ausdrücklich, > sondern ganz nebenbei geregelt ist. Die Regelung > ist aber eindeutig, also sollte es da keine > Bedenken geben. > > Ein ausdrücklicher Rücktritt des Vorsitzenden ist > nicht erforderlich, weil es hier keine > Formvorschriften gibt. > Da ein Vorstandsmitglied den Rücktritt gegenüber > einem anderen Vorstandsmitglied erklären kann, ist > das aber ohnehin kein Problem.
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