Rücktritt oder kein Rücktritt?
von: HolgerW ()
Datum: 26.11.2022
Hallo und guten Abend,
in unserem Vereinsvorstand (5er-Team) gibt es seit längerem Differenzen und Spannungen. Kürzlich war es während einer Tagung eskaliert, der Vorsitzende verließ die Tagung. Ein paar Tage später erhielt der restliche Vorstand eine lange E-Mail, die u. a. folgende Formulierung enthielt:
"... Ich habe es zwar nicht zu verantworten, …, aber ich ziehe daraus die Konsequenzen und trete zurück."
Wir haben dies als Rücktrittserklärung verstanden und waren dabei, die notwendigen Schritte einzuleiten. Letztendlich handelt es sich um ein Mitglied des BGB Vorstandes, also gilt es das Registergericht zu informieren, die Bankvollmacht zu entziehen, selbst die E-Mail-Konten und Zugriff zur Cloud ... sollten entzogen werden. Bin ich hier zu vorsichtig oder zu überkorrekt?
Der Vorsitzende sagt jetzt, ja so sei das nicht gemeint gewesen, er wolle zurücktreten, aber eben geordnet, in absehbarer Zeit, aber eben jetzt noch nicht, und das sei so auch nicht gemeint gewesen. Er nennt es "mein Rückzug in aller Ruhe". Ist dies möglich? Rückzug ist ja nicht Rücktritt... einen Rücktritt in Raten gibt es nicht, einen Rückzug schon eher.
Nach meinem Verständnis ist ein Rücktritt vom Rücktritt nicht möglich. Er schreibt auch nicht "ich beabsichtige bis zum xx.xx.xxxx zurückzutreten oder ich werde in Kürze zurücktreten. Er verwendet die Gegenwartsform "ich trete zurück".
Wie ist das nun zu werten? Vielleicht bin ich voreingenommen oder eben nicht 100 % neutral.
Besten Dank für Ihr Feedback.
Viele Grüße
HW
Edited 2 time(s). Last edit at 27.11.2022 by HolgerW.