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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
HolgerW schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo und guten Abend, > > in unserem Vereinsvorstand (5er-Team) gibt es seit > längerem Differenzen und Spannungen. Kürzlich war > es während einer Tagung eskaliert, der Vorsitzende > verließ die Tagung. Ein paar Tage später erhielt > der restliche Vorstand eine lange E-Mail, die u. > a. folgende Formulierung enthielt: > > "... Ich habe es zwar nicht zu verantworten, …, > aber ich ziehe daraus die Konsequenzen und trete > zurück." > > Wir haben dies als Rücktrittserklärung verstanden > und waren dabei, die notwendigen Schritte > einzuleiten. Letztendlich handelt es sich um ein > Mitglied des BGB Vorstandes, also gilt es das > Registergericht zu informieren, die Bankvollmacht > zu entziehen, selbst die E-Mail-Konten und Zugriff > zur Cloud ... sollten entzogen werden. Bin ich > hier zu vorsichtig oder zu überkorrekt? > > Der Vorsitzende sagt jetzt, ja so sei das nicht > gemeint gewesen, er wolle zurücktreten, aber eben > geordnet, in absehbarer Zeit, aber eben jetzt noch > nicht, und das sei so auch nicht gemeint gewesen. > Er nennt es "mein Rückzug in aller Ruhe". Ist dies > möglich? Rückzug ist ja nicht Rücktritt... einen > Rücktritt in Raten gibt es nicht, einen Rückzug > schon eher. > > Nach meinem Verständnis ist ein Rücktritt vom > Rücktritt nicht möglich. Er schreibt auch nicht > "ich beabsichtige bis zum xx.xx.xxxx > zurückzutreten oder ich werde in Kürze > zurücktreten. Er verwendet die Gegenwartsform "ich > trete zurück". > > Wie ist das nun zu werten? Vielleicht bin ich > voreingenommen oder eben nicht 100 % neutral. > Besten Dank für Ihr Feedback. > > Viele Grüße > HW
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