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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gründungsversammlung eV: Versammlungsleiter und Protokollführer in einer Person?
von: guteLaune ()
Datum: 30.11.2022

Hallo Herr Pfeffer,

wir stehen (nun endlich) kurz vor der Gründung unseres eV.

Zwei Fragen zum Gründungsprotokoll:

1) Können Versammlungsleiter und Protokollführer dieselbe Person sein?
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Ich beabsichtige eine Formulierung folgender Art in die Präambel des Protokolls aufzunehmen:

"Herr Max Mustermann erklärte sich bereit, die Versammlungsleitung und die Protokollführung zu übernehmen. Die Übernahme beider Funktionen durch Herrn Max Mustermann wurde von der Versammlung einstimmig durch Handzeichen bestätigt."

2) Welche Angaben muss die dem Protokoll beigefügte Anwesenheitsliste umfassen?
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Die Formulierung im Gründungsprotokoll lautet:

"Am ... 2022 fanden sich die in der Anwesenheitsliste aufgeführten 7 Personen ein, um über die Gründung des Vereins ... zu beschließen. Von den aufgeführten Personen besitzen alle das Stimmrecht. Die Anwesenheitsliste ist wesentlicher Bestandteil dieses Protokolls."

- Vorname, Nachnahme (Mindestangaben ???)
- Anschrift ?????
- Geb. Datum ???

Vielen Dank, beste Grüsse
Frank G.

Re: Gründungsversammlung eV: Versammlungsleiter und Protokollführer in einer Person?
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2022

1) Können Versammlungsleiter und Protokollführer dieselbe Person sein?

# Ja, wenn die Satzung nicht besonderes vorschreibt.

"Herr Max Mustermann erklärte sich bereit, die Versammlungsleitung und die Protokollführung zu übernehmen. Die Übernahme beider Funktionen durch Herrn Max Mustermann wurde von der Versammlung einstimmig durch Handzeichen bestätigt."

# Das ist völlig o.k.

2) Welche Angaben muss die dem Protokoll beigefügte Anwesenheitsliste umfassen?
# Das gibt es keine Vorgaben. Name, Anschrift und Geburtsdatum reichen auf jeden Fall aus.