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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Organzuständigkeit Gründung GbR
von: René Schäfer ()
Datum: 21.11.2022

Guten Abend,

welches Organ entscheidet über die Gründung einer GbR? Gesellschafter sind weitere Vereine, welche die Absicht haben, als Zusammenschluss gemeinsam Interesssen zu vertreten und einzelne Aufgaben i. S. aller Vereine wahrzunehmen und abzuwickeln.

Die Satzung sieht keine besonderen Regelungen vor.

Besten Dank vorab für Ihre Antworten.

Grüße

R. Schäfer

Re: Organzuständigkeit Gründung GbR
von: pfeffer ()
Datum: 22.11.2022

Da es sich um eine Entscheidung außerhalb des "gewöhnlichen Geschäftskreises" handelt, sollte immer die Zustimmung der MV eingeholt werden. Grundsätzlich zuständig ist ja die MV - auch wenn der Vorstand im Außenverhältnis wirksame Verträge schließen kann.