Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandsbeschluss änderbar?
von: Tribab ()
Datum: 18.11.2022

Hallo, folgender Fall:
Verein (Obst und Gartenbau) überlässt einer Hundeschule den Platz zur Nutzung.Im Gegenzug pflegt die HS das Vereinsgelände bis zum 31.12.22
Wurde mit Vorstandsbeschluss einstimmig beschlossen.Kann dieser Beschluss nun einfach wieder geändert werden bzw. der Hundeschule die Nutzung noch vor dem 31.12.22 entzogen werden?
Reicht ein Schild am Gelände,welches besagt,betreten nur für Mitglieder oder muss die Hundeschule separat informiert werden?
Danke schonmal für eine Antwort.

Re: Vorstandsbeschluss änderbar?
von: pfeffer ()
Datum: 18.11.2022

Ein Vorstandbeschluss kann natürlich abgeändert (neu gefasst) werden.
Für den Vertrag (auch wenn er nicht schriftlich ist) mit der Hundeschule gelten grundsätzlich Kündigungsfristen.
Die Frage ist also zunächst, um welche Art von Vertrag es sich hier handelt und welche gesetzlichen Kündigungsfristen daraus folgen.
Der Nutzungsvertrag ist wahrscheinlich ein Pachtvertrag. Dann gilt nach § 584 BGB:
"Ist bei dem Pachtverhältnis über ein Grundstück oder ein Recht die Pachtzeit nicht bestimmt, so ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahres zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll."
Der Vertrag könnte demnach nicht vor Ende 2023 beendet werden werden.

Re: Vorstandsbeschluss änderbar?
von: Tribab ()
Datum: 18.11.2022

Es wurde kein Vertrag geschlossen,es wurde lediglich die Nutzung im Vorstand abgesegnet,da der HS Betreiber auch Mitglied ist im Verein.Meinungsverschiedenheiten bewegen nun den Vorstand,diese Nutzung mit Schild am Vereinsgelände zu untersagen bzw. das Gelände nur für Mitglieder zugänglich zu machen.HS würde dann quasi das betreten mit "Schülern" ab sofort verwehrt..ohne vorherige Info an die Hundeschule.
LG

Re: Vorstandsbeschluss änderbar?
von: pfeffer ()
Datum: 18.11.2022

Es wurde kein Vertrag geschlossen
# Ein Vertrag kam aber formlos zustande. Schriftform ist nicht erforderlich. Da sich der Nutzungvertrag auf ein Gelände bezieht, gilt er regelmäßig als Pachtvertrag.

Meinungsverschiedenheiten bewegen nun den Vorstand,diese Nutzung mit Schild am Vereinsgelände zu untersagen bzw. das Gelände nur für Mitglieder zugänglich zu machen. HS würde dann quasi das betreten mit "Schülern" ab sofort verwehrt..ohne vorherige Info an die Hundeschule.
# Das sollte der Verein auf keinem Fall machen, weil er sich sonst schadenersatzpflichtig macht.

Re: Vorstandsbeschluss änderbar?
von: Tribab ()
Datum: 18.11.2022

Auch wenn kein Geld bezahlt wurde bzw. es nur mit der Pflege des Grundstücks"bezahlt" wurde.?
Dankeschön für die schnellen Antworten.
Die HS würde sicher einen Anwalt zu ziehen 🤔

Re: Vorstandsbeschluss änderbar?
von: pfeffer ()
Datum: 18.11.2022

Ja, auch die Grundstückpflege ist eine Gegenleistung.

Re: Vorstandsbeschluss änderbar?
von: Tribab ()
Datum: 18.11.2022

Herzlichen Dank, dann wäre es ratsam das Schild zu entfernen,ich glaube aber das der Vorstand da nicht mitziehen will,da die sich im Recht fühlen.