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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein Vorstandbeschluss kann natürlich abgeändert > (neu gefasst) werden. > Für den Vertrag (auch wenn er nicht schriftlich > ist) mit der Hundeschule gelten grundsätzlich > Kündigungsfristen. > Die Frage ist also zunächst, um welche Art von > Vertrag es sich hier handelt und welche > gesetzlichen Kündigungsfristen daraus folgen. > Der Nutzungsvertrag ist wahrscheinlich ein > Pachtvertrag. Dann gilt nach § 584 BGB: > "Ist bei dem Pachtverhältnis über ein Grundstück > oder ein Recht die Pachtzeit nicht bestimmt, so > ist die Kündigung nur für den Schluss eines > Pachtjahres zulässig; sie hat spätestens am > dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit > dessen Ablauf die Pacht enden soll." > Der Vertrag könnte demnach nicht vor Ende 2023 > beendet werden werden.
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