Re: Vorstandsbeschluss änderbar?
von: pfeffer ()
Datum: 18.11.2022
Ein Vorstandbeschluss kann natürlich abgeändert (neu gefasst) werden.
Für den Vertrag (auch wenn er nicht schriftlich ist) mit der Hundeschule gelten grundsätzlich Kündigungsfristen.
Die Frage ist also zunächst, um welche Art von Vertrag es sich hier handelt und welche gesetzlichen Kündigungsfristen daraus folgen.
Der Nutzungsvertrag ist wahrscheinlich ein Pachtvertrag. Dann gilt nach § 584 BGB:
"Ist bei dem Pachtverhältnis über ein Grundstück oder ein Recht die Pachtzeit nicht bestimmt, so ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahres zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll."
Der Vertrag könnte demnach nicht vor Ende 2023 beendet werden werden.