Stimmrecht ja oder nein
von: Maike ()
Datum: 31.01.2016
Hallo,
folgender Fall:
Der Vorstand besteht aus 1. und 2. Vorsitzenden, Kassenwart, max. zwei Beisitzern und dem Jugendleiter.
Nun tritt der Jugendleiter zurück.
In der Satzung steht: "Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Gesamtvorstandsmitglieds bestimmt der Gesamtvorstand ein Ersatz-Gesamtvorstandsmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung."
Laut Jugendordnung ist der Jugendleiter von der Jugendversammlung zu wählen.
Laut Satzung ist der Jugendleiter von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.
Ein Beisitzer übernimmt kommissarisch das Amt des Jugendleiter.
Nun meine Frage: Ist der Beisitzer, der kommissarischer Jugendleiter geworden ist, im Gesamtvorstand stimmberechtigt? Falls ja durch welches Amt?
Viele Grüße
Maike