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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einladung MGV
von: GroßeFeder ()
Datum: 24.09.2022

Hallo,

Ende September soll eine MGV stattfinden, zu der fristgerecht eingeladen wurde.

Einladungen werden gemäß Satzung für Mitglieder auf der Homepage eingestellt und darüber hinaus für aktive Mitglieder schriftlich, per Fax oder per Mail versandt.

In dieser MGV geht es in erster Linie, um TOP 5 - Genehmigung der Satzung - Änderung der Paragrafen.

Dem Einladungsschreiben per Mail wurden Anlagen beigefügt:
1. Entwurf der neuen Satzung mit den gelb markierten Änderungen
2. eine vergleichbare Gegenüberstellung der alten und neuen Satzung mit Begründung der Änderungen und
3. die Geschäftsordnung

Frage: Ist die Einladung ordnungsgemäß erfolgt, wenn der Verein es versäumt hat, auf die Homepage zum Einladungsschreiben, auch die genannten Anlagen einzustellen?

Große Feder

Re: Einladung MGV
von: pfeffer ()
Datum: 24.09.2022

Demzufolge hätte der Verein, der die Leistung bei einem Lieferanten in Auftrag gibt und an den Partnerverein weiterberechnet einen höheren Aufwand (59,00 EUR) als der Partnerverein (54,75 EUR). Sehe ich das korrekt? Und kann dieses bei einer Weiterberchnung umgangen werden?

# Immer gilt: Der "Beschlussgegenstand" muss in der Einladung "hinreichend genau bezeichnet" werden. Das gilt auch für die Einladung auf der Homepage. Hier liegt m.E. ein Ladungsmangel vor.

Re: Einladung MGV
von: GroßeFeder ()
Datum: 26.09.2022

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Demzufolge hätte der Verein, der die Leistung bei
> einem Lieferanten in Auftrag gibt und an den
> Partnerverein weiterberechnet einen höheren
> Aufwand (59,00 EUR) als der Partnerverein (54,75
> EUR). Sehe ich das korrekt? Und kann dieses bei
> einer Weiterberchnung umgangen werden?
>
> # Immer gilt: Der "Beschlussgegenstand" muss in
> der Einladung "hinreichend genau bezeichnet"
> werden. Das gilt auch für die Einladung auf der
> Homepage. Hier liegt m.E. ein Ladungsmangel vor.

Hallo Herr Pfeffer, der erste Absatz gehört nicht zu mir, aber egal interessant zuwissen.

Da es sich bei uns um Satzungsänderungen in den Regelungen handelt und zwar in/bei NEUN Paragrafen, dürfte wohl die Bezeichnung unter TOP 5 Genehmigung der Satzung - Änderung der Paragrafen nicht hinreichend sein? Sehe ich das richtig?
Denn die Satzung brauchen wir nicht genehmigen, da viele Texte von der bestehenden Satzung übernommen werden, sondern die Änderungen in den Regelungen müssen wir beschließen.

Große Feder

Re: Einladung MGV
von: pfeffer ()
Datum: 26.09.2022

Da es sich bei uns um Satzungsänderungen in den Regelungen handelt und zwar in/bei NEUN Paragrafen, dürfte wohl die Bezeichnung unter TOP 5 Genehmigung der Satzung - Änderung der Paragrafen nicht hinreichend sein? Sehe ich das richtig?
Denn die Satzung brauchen wir nicht genehmigen, da viele Texte von der bestehenden Satzung übernommen werden, sondern die Änderungen in den Regelungen müssen wir beschließen.

# Ganz richtig.

Re: Einladung MGV
von: GroßeFeder ()
Datum: 28.09.2022

Zunächst Danke.
Wie bereits mitgeteilt wurde den Mitgliedern eine Geschäftsordnung zugesandt, die enthält aber Pflichten und Rechte von Mitgliedern, eine Statusänderung der Mitglieder und Beitragszahlungen für die Mitglieder.

Auf diese Geschäftsordnung wird in zwei Paragrafen als Regeländerung mit den Worten hingewiesen:
NÄHERES REGELT EINE BZW. DIE GESCHÄFTSORDNUNG

Geht das überhaupt mit diesen Inhalten?
In unserer Satzung befindet sich keinerlei Regelung, die darauf hinweist, das für den Erlass (Beschluss) ein Organ (MGV, Vorstand, Beirat) zuständig ist.

Eine Geschäftsordnung für alle Mitglieder, ist doch gar nicht statthaft, oder?

Große Feder


pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Da es sich bei uns um Satzungsänderungen in den
> Regelungen handelt und zwar in/bei NEUN
> Paragrafen, dürfte wohl die Bezeichnung unter TOP
> 5 Genehmigung der Satzung - Änderung der
> Paragrafen nicht hinreichend sein? Sehe ich das
> richtig?
> Denn die Satzung brauchen wir nicht genehmigen, da
> viele Texte von der bestehenden Satzung übernommen
> werden, sondern die Änderungen in den Regelungen
> müssen wir beschließen.
>
> # Ganz richtig.

Re: Einladung MGV
von: pfeffer ()
Datum: 28.09.2022

Wie bereits mitgeteilt wurde den Mitgliedern eine Geschäftsordnung zugesandt, die enthält aber Pflichten und Rechte von Mitgliedern, eine Statusänderung der Mitglieder und Beitragszahlungen für die Mitglieder.

# Eine GO kann nicht grundlegene Rechte und Pflichte regeln. Hier wäre die Frage, was da genau geregelt wird.

Auf diese Geschäftsordnung wird in zwei Paragrafen als Regeländerung mit den Worten hingewiesen:
NÄHERES REGELT EINE BZW. DIE GESCHÄFTSORDNUNG

# Das genügt nicht, wenn es um wesentliche Rechte und Pflichten geht.

Geht das überhaupt mit diesen Inhalten?
In unserer Satzung befindet sich keinerlei Regelung, die darauf hinweist, das für den Erlass (Beschluss) ein Organ (MGV, Vorstand, Beirat) zuständig ist.

# Dann ist immer die MV zuständig.

Eine Geschäftsordnung für alle Mitglieder, ist doch gar nicht statthaft, oder?

# Man würde hier genauer von Vereinsordnung sprechend, Grundsätzlich geht das, aber eben nur unter den o.g. Maßgaben.