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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wie bereits mitgeteilt wurde den Mitgliedern eine > Geschäftsordnung zugesandt, die enthält aber > Pflichten und Rechte von Mitgliedern, eine > Statusänderung der Mitglieder und > Beitragszahlungen für die Mitglieder. > > # Eine GO kann nicht grundlegene Rechte und > Pflichte regeln. Hier wäre die Frage, was da genau > geregelt wird. > > Auf diese Geschäftsordnung wird in zwei Paragrafen > als Regeländerung mit den Worten hingewiesen: > NÄHERES REGELT EINE BZW. DIE GESCHÄFTSORDNUNG > > # Das genügt nicht, wenn es um wesentliche Rechte > und Pflichten geht. > > Geht das überhaupt mit diesen Inhalten? > In unserer Satzung befindet sich keinerlei > Regelung, die darauf hinweist, das für den Erlass > (Beschluss) ein Organ (MGV, Vorstand, Beirat) > zuständig ist. > > # Dann ist immer die MV zuständig. > > Eine Geschäftsordnung für alle Mitglieder, ist > doch gar nicht statthaft, oder? > > # Man würde hier genauer von Vereinsordnung > sprechend, Grundsätzlich geht das, aber eben nur > unter den o.g. Maßgaben.
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