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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
GroßeFeder schrieb: ------------------------------------------------------- > Zunächst Danke. > Wie bereits mitgeteilt wurde den Mitgliedern eine > Geschäftsordnung zugesandt, die enthält aber > Pflichten und Rechte von Mitgliedern, eine > Statusänderung der Mitglieder und > Beitragszahlungen für die Mitglieder. > > Auf diese Geschäftsordnung wird in zwei Paragrafen > als Regeländerung mit den Worten hingewiesen: > NÄHERES REGELT EINE BZW. DIE GESCHÄFTSORDNUNG > > Geht das überhaupt mit diesen Inhalten? > In unserer Satzung befindet sich keinerlei > Regelung, die darauf hinweist, das für den Erlass > (Beschluss) ein Organ (MGV, Vorstand, Beirat) > zuständig ist. > > Eine Geschäftsordnung für alle Mitglieder, ist > doch gar nicht statthaft, oder? > > Große Feder > > > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Da es sich bei uns um Satzungsänderungen in den > > Regelungen handelt und zwar in/bei NEUN > > Paragrafen, dürfte wohl die Bezeichnung unter > TOP > > 5 Genehmigung der Satzung - Änderung der > > Paragrafen nicht hinreichend sein? Sehe ich das > > richtig? > > Denn die Satzung brauchen wir nicht genehmigen, > da > > viele Texte von der bestehenden Satzung > übernommen > > werden, sondern die Änderungen in den > Regelungen > > müssen wir beschließen. > > > > # Ganz richtig.
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