Rechenschafts- bzw. Geschäftsbericht nach Amtsniederlegung
von: Weigelie74 ()
Datum: 21.09.2022
Wir haben zu einer aoMV wegen Neuwahl des Vorstandes eingeladen, da der 1. Vorsitzende, der 1. und 2. Rechner die Ämter niedergelegt haben und der restliche Vorstand nur noch aus dem 2. Vorsitzenden und Schriftführer besteht. Dem Amtsgericht wurde die Niederlegung schriftlich mitgeteilt. Jetzt sind meine Fragen:
a) ist der verbliebene Vorstand noch handlungsfähig?
b) wer legt den Rechenschaftsbericht und den Kassenbericht vor?
c) kann/muss der zurückgetretene Vorstand entlastet werden?
d) kann der Kassenprüfer in Abwesenheit der Rechner prüfen?
Auszug aus der Satzung:
"Die Mitgliederversammlung wählt alle drei Jahre einen ersten Vorsitzenden, einen zweiten Vorsitzenden (Stellvertreter), einen ersten Rechner, einen zweiten Rechner (Stellvertreter), einen Schriftführer.
Dieser ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende.
Der Vorstand und seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.
Der Vorstand ist berechtigt, die ständigen und gewöhnlichen Ausgaben zu bestreiten. Zeichnungsberechtigt für alle Kassenangelegenheiten sind der Vorsitzende und der Rechnungsführer gemeinsam." Vielen Dank