Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Weigelie74 schrieb: ------------------------------------------------------- > Wir haben zu einer aoMV wegen Neuwahl des > Vorstandes eingeladen, da der 1. Vorsitzende, der > 1. und 2. Rechner die Ämter niedergelegt haben und > der restliche Vorstand nur noch aus dem 2. > Vorsitzenden und Schriftführer besteht. Dem > Amtsgericht wurde die Niederlegung schriftlich > mitgeteilt. Jetzt sind meine Fragen: > a) ist der verbliebene Vorstand noch > handlungsfähig? > b) wer legt den Rechenschaftsbericht und den > Kassenbericht vor? > c) kann/muss der zurückgetretene Vorstand > entlastet werden? > d) kann der Kassenprüfer in Abwesenheit der > Rechner prüfen? > Auszug aus der Satzung: > "Die Mitgliederversammlung wählt alle drei Jahre > einen ersten Vorsitzenden, einen zweiten > Vorsitzenden (Stellvertreter), einen ersten > Rechner, einen zweiten Rechner (Stellvertreter), > einen Schriftführer. > Dieser ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. > Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den > Verein gemeinschaftlich, darunter der 1. oder 2. > Vorsitzende. > Der Vorstand und seine Mitglieder arbeiten > ehrenamtlich. > Der Vorstand ist berechtigt, die ständigen und > gewöhnlichen Ausgaben zu bestreiten. > Zeichnungsberechtigt für alle > Kassenangelegenheiten sind der Vorsitzende und der > Rechnungsführer gemeinsam." Vielen Dank
www.vereinsknowhow.de
.