Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Weigelie74 schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für die Antwort, allerdings stellt sich mir > die Frage, da ja in der Satzung steht: > > "Der Vorstand ist berechtigt, die ständigen und > gewöhnlichen Ausgaben zu bestreiten. > Zeichnungsberechtigt für alle > Kassenangelegenheiten sind der Vorsitzende und der > Rechnungsführer gemeinsam." > > und die Rechner ja ebenfalls ihr Amt niedergelegt > haben, in wie weit der verbliebene Vorstand > berechtigt ist Kassenangelegenheiten zu erledigen.
www.vereinsknowhow.de
.