Re: Mitgliedsbeiträge regeln
von: kizu ()
Datum: 18.05.2015
Hallo uaem,
vielleicht habe ich nicht ganz verstanden, wo Dein Problem liegt?
Gehst Du davon aus, dass hier ein höheres Quorum (analog zur Satzungsänderung Zwei Drittel Mehrheit?) erforderlich sein müsste? Oder durch den fehlenden Soll-Inhalt ("Formfehler") Beiträge gar nicht erhoben werden dürften?
Es ist eben ein Soll- und kein Muss-Inhalt.
Wie Wolfgang schon schrieb wird die Beitragspflicht quasi im Nebensatz "eingeführt". Das halte ich rechtlich für ausreichend.
Ohne diesen Nebensatz wäre es wie Du schreibst problematischer.. Ich gehe davon aus, dass bei einer Satzungsänderung bzw. Vereinsneugründung der Notar, spätestens das Vereinsgericht kritisch nachfragen würde, wieso denn von der Mustersatzung abgewichen wird und keine Regelung zu den Beiträgen vorgesehen ist.
(Wobei mir ad-hoc kein e.V. bekannt ist, der seine Vereinszwecke dauerhaft ohne Mitgliederbeiträge erfüllt...)