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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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u a e m schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > unsere Satzung sieht folgendes zur Regelung von > Mitgliedsbeiträgen vor: > > "Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, > Förderbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen ist > die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die > von der Mitgliederversammlung beschlossen wird." > > Es findet sich in der Satzung darüber hinaus keine > weitere Regelung zur Beitragspflicht. > > Außerdem ist in der Satzung geregelt, dass die MV > ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit fasst. > > Wir haben nun gehört, dass die MV tatsächlich gar > keine Beitragsordnung mit einfacher Mehrheit > beschließen darf, wenn die Beitragspflicht nicht > bereits in der Satzung explizit vorgesehen ist. > > Unsere Frage lautet daher: Kann die MV tatsächlich > mit einfacher Mehrheit eine Beitragsordnung > beschließen, aus der eine Beitragspflicht sowie > die Höhe der Beiträge hervorgehen?
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