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Vereinsrecht und -organisation
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u a e m schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für diese Auskunft! > > Wie steht es aber mit § 58 Nr. 2 BGB i. V. m. § > 60 BGB "Sollinhalt der Vereinssatzung", aus dem > hervorgeht, dass die Satzung Bestimmungen darüber > enthalten soll, ob und welche Beiträge von den > Mitgliedern zu leisten sind? Ist es dennoch > zulässig, die Bestimmung der Beitragsart und > Beitragsweise auf die MV zu übertragen, die diese > per Beitragsordnung bestimmt?
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