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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
existiert überhaupt ein Verein?
von: speerwerfer ()
Datum: 30.07.2022

Hallo,

mal angenommen es gäbe eine sich regelmäßig treffende Gruppe von Menschen, die von sich behauptet ein Verein zu sein. Diese Gruppe veranstaltet auch einmal jährlich eine Mitgliederversammlung. Es gibt einen gewählten Vorsitzenden, einen Kassenwart und zwei Kassenprüfer. Aber es gib scheinbar weder ein Gründungsprotokoll, noch eine Satzung. Handelt es sich überhaupt um einen Verein (eingetragen ist er sicher nicht)?

Für das Gründungsprotokoll gibt es scheinbar keine Pflicht zur Schriftform (hab ich kürzlich gelesen, aber empfinde es als merkwürdig). Aber bei der Gründung eines Vereins einigt man sich doch auf eine Satzung. Die muss doch mindestens irgendwo nachzuschlagen sein, sonst gibt es ja nichts verbindliches - z.B. zur Zusammensetzung des Vorstandes.

Oder greift bei keiner Satzung das Gesetz als "Mindestsatzung"?

VG
Martin

Re: existiert überhaupt ein Verein?
von: pfeffer ()
Datum: 30.07.2022

Dann handelt es sich wohl um einen nichtrechtsfähigen (nicht eingetragenen) Verein. Der braucht weder Satzung noch Gründungsprotokoll.

Re: existiert überhaupt ein Verein?
von: speerwerfer ()
Datum: 31.07.2022

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es ergeben sich nun zwei weitere Fragen für mich.

1.) Wie ist vorzugehen, wenn auf einmal in einem solchen Verein ein 2. Vorsitzender gewählt werden soll? Bisher gab es nur einen Vorsitzenden und einen Kassenwart. Die Zusammensetzung des Vorstandes steht ja bei einem eingetragenen Verein in der Satzung. Wenn es hier keine Satzung gibt, woher leitet sich dann die Zusammensetzung des Vorstandes ab? Oder ab wann ist eine MV eines nicht eingetragenen Vereins beschlussfähig?

2.) Wie würde man denn einen solchen nicht eingetragenen Verein in einen eingetragenen Verein überführen? Kann eine Mitgliederversammlung des nicht eingetragenen Vereins eine Satzung beschließen und den Vorstand mit der Eintragung in das Vereinsregister beauftragen? Mit welchen Mehrheiten müsste eine solche Satzungsänderung angenommen werden? Oder würde man einfach einen e.V. Gründen und die Mitglieder treten diesem neuen e.V. bei?

Re: existiert überhaupt ein Verein?
von: pfeffer ()
Datum: 31.07.2022

1.) Wie ist vorzugehen, wenn auf einmal in einem solchen Verein ein 2. Vorsitzender gewählt werden soll?

# Wie bei jedem anderen Verein auch.

Wenn es hier keine Satzung gibt, woher leitet sich dann die Zusammensetzung des Vorstandes ab?

# Aus dem Votum der MV, evtl. mit Verweis auf das Vereinsherkommen.

Oder ab wann ist eine MV eines nicht eingetragenen Vereins beschlussfähig?

# Genau wie beim eingetragenen: immer, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.


2.) Wie würde man denn einen solchen nicht eingetragenen Verein in einen eingetragenen Verein überführen? Kann eine Mitgliederversammlung des nicht eingetragenen Vereins eine Satzung beschließen und den Vorstand mit der Eintragung in das Vereinsregister beauftragen?

# Ja.

Mit welchen Mehrheiten müsste eine solche Satzungsänderung angenommen werden?

# mit Dreiviertelmehrheit. Hier gilt das BGB

Oder würde man einfach einen e.V. Gründen und die Mitglieder treten diesem neuen e.V. bei?

# Das wäre auch möglich.