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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1.) Wie ist vorzugehen, wenn auf einmal in einem > solchen Verein ein 2. Vorsitzender gewählt werden > soll? > > # Wie bei jedem anderen Verein auch. > > Wenn es hier keine Satzung gibt, woher leitet sich > dann die Zusammensetzung des Vorstandes ab? > > # Aus dem Votum der MV, evtl. mit Verweis auf das > Vereinsherkommen. > > Oder ab wann ist eine MV eines nicht eingetragenen > Vereins beschlussfähig? > > # Genau wie beim eingetragenen: immer, wenn > ordnungsgemäß eingeladen wurde. > > > 2.) Wie würde man denn einen solchen nicht > eingetragenen Verein in einen eingetragenen Verein > überführen? Kann eine Mitgliederversammlung des > nicht eingetragenen Vereins eine Satzung > beschließen und den Vorstand mit der Eintragung in > das Vereinsregister beauftragen? > > # Ja. > > Mit welchen Mehrheiten müsste eine solche > Satzungsänderung angenommen werden? > > # mit Dreiviertelmehrheit. Hier gilt das BGB > > Oder würde man einfach einen e.V. Gründen und die > Mitglieder treten diesem neuen e.V. bei? > > # Das wäre auch möglich.
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