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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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speerwerfer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > mal angenommen es gäbe eine sich regelmäßig > treffende Gruppe von Menschen, die von sich > behauptet ein Verein zu sein. Diese Gruppe > veranstaltet auch einmal jährlich eine > Mitgliederversammlung. Es gibt einen gewählten > Vorsitzenden, einen Kassenwart und zwei > Kassenprüfer. Aber es gib scheinbar weder ein > Gründungsprotokoll, noch eine Satzung. Handelt es > sich überhaupt um einen Verein (eingetragen ist er > sicher nicht)? > > Für das Gründungsprotokoll gibt es scheinbar keine > Pflicht zur Schriftform (hab ich kürzlich gelesen, > aber empfinde es als merkwürdig). Aber bei der > Gründung eines Vereins einigt man sich doch auf > eine Satzung. Die muss doch mindestens irgendwo > nachzuschlagen sein, sonst gibt es ja nichts > verbindliches - z.B. zur Zusammensetzung des > Vorstandes. > > Oder greift bei keiner Satzung das Gesetz als > "Mindestsatzung"? > > VG > Martin
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