Re: Vorstand
von: G.P. ()
Datum: 29.10.2014
Die Satzung:
Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit aus, so rückt, soweit vorhanden , sein Stellvertreter oder ein geeigneter Beisitzer in alle Rechte und Funktionen auf.
Die insoweit notwendigen Ergänzungs-bzw. Neuwahlen finden in der nächsten Mitgliederversammlung statt.
Nochmals zum Verständnis:
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus: Vorsitzender, Geschäftsführer, stellv. Geschäftsführe und Kassierer
Der erweiterte Vorstand besteht aus: Fußballobmann, Jugendleiter, Beauftragter für Freizeit und Bereitensport, Beauftragter für Mitglieder und Ehrenamt.
Beim geschäftsführenden Vorstand war das Amt des Geschätfführers nicht besetztt. Der stellvertetene Geschäftsführer und Kasserer traten zurück und der kommissarich eingesetzte Beauftragte für Mitglieder und Ehrenamt wurde dann zum kommisarischen Kassierer ernannt.