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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
GP schrieb: ------------------------------------------------------- > Gesetzliche Vertretung, > Der Verein wird im Sinne des § 26 Absatz 2 BGB > durch den Vorsitzenden und den Geschäftsführer > geneinschaftlich vertretten. > Falls einer der beiden ausfällt, tritt an seine > Stelle der Kassierer. > > Geschäftsführer war nicht besetzt und Kassierer > entlassen. > > Entsorgt heißt: Der Vorsitzende hat eine Email der > Kassiererin an die Jugendabteilung gelesen, diese > zu sich bestellt und sie wegen Vertrauensbruch > entlassen. > > Erklärung: Der Vorsitzende hat eine Hompage > erstellt. In diesem Rahmen hat er jedem > Vorstandsmitglied eine neue mail Adresse > zugeteilt. Die Hompage wird nur vom Vorsitzenden > gepflegt
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