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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Handlungsfähig ist der Verein, solange die > Vorstandsmitglieder vorhanden sind, die zur > Vertretung des Vereins erforderlich sind. Da wäre > die Frage, ob die Mitglieder des BGB-Vorstands > einzelvertretungsberechtigt sind bzw. wie viele > Mitglieder zur gemeinsamen Vertretung erforderlich > sind. > > Da die Satzung die Selbstergänzung des Vorstandes > vorsieht, ist die kommissarische Besetzung > zulässig. > > Nicht verstanden habe ich, was damit gemeint ist, > dass "der 1. Kassierer entsorgt" wurde. Der > Vorstand kann nach Satzung Mitglieder bestellen, > aber nicht abberufen.
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