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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ankündigung Satzungsänderung | Entzug Mitgliedschaft?
von: Sethyna ()
Datum: 19.05.2022

Hallo!

Ich bin augenblicklich sehr unsicher wie ich mich richtig Verhalten soll ... ich bin mit meiner UG (haftungsbeschränkt) Mitglied in einem Verein, dessen Regelungen für Mitglieder bisher sehr allgemein gehalten war:

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.

Mit der Einladung zur nächsten MV kam jetzt der Vorschlag zur Satzungsänderung auf der MV. Diese sieht nunmehr keine juristische Personen als Mitglieder mehr vor:

(1) Vollmitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder einen ständigen Wohn- oder Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat. Natürliche Personen, die die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllen, können weitere Mitglieder des Vereins werden.
Weitere Mitglieder haben kein Stimmrecht sowie kein aktives und passives Wahlrecht bei der Mitgliederversammlung; im Übrigen stehen sie den Vollmitgliedern in Rechten und Pflichten,
insbesondere denen nach § 4, gleich.

Als Begründung steht da nur:

Es soll zukünftig nach Vollmitgliedern und weiteren Mitgliedern differenziert werden, wobei sich die
Differenzierung allein auf die Beteiligungsrechte in der MV auswirkt. Teilnahmerechte an der MV sowie dem Vereinszweck bleiben davon vollständig unberührt.

***

Was bedeutet dies für meine Mitgliedschaft mit meiner kleinen UG (haftungsbeschränkt) und kann man bestehenden Mitgliedern, die nicht die dt. Staatsbürgerschaft haben und auch nicht hier wohnen (z.B: Österreicher), einfach die Stimm- und Wahlrechte auf der MV entziehen?

Danke vorab!

Re: Ankündigung Satzungsänderung | Entzug Mitgliedschaft?
von: Rosa ()
Datum: 20.05.2022

Sethyna schrieb:
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> Weitere Mitglieder haben kein Stimmrecht sowie kein aktives und passives Wahlrecht bei der Mitgliederversammlung; im Übrigen stehen sie den Vollmitgliedern in Rechten und Pflichten, insbesondere denen nach § 4, gleich.>

Was steht in § 4? Bezahlen alle Mitglieder Mitgliedsbeiträäge?



> Als Begründung steht da nur:
Es soll zukünftig nach Vollmitgliedern und weiteren Mitgliedern differenziert werden, wobei
sich die Differenzierung allein auf die Beteiligungsrechte in der MV auswirkt. Teilnahmerechte an der MV
sowie dem Vereinszweck bleiben davon vollständig unberührt.>

Wenn alle Mitglieder nach der alten Satzung Beiträge zahlen - Warum sollen sie jetzt beschränkt werden?
Bei Kindern und Jugendlichen ist dies mitunter angebracht. Die Begründung ist etwas sehr dürftig.

> Was bedeutet dies für meine Mitgliedschaft mit meiner kleinen UG (haftungsbeschränkt) und kann
man bestehenden Mitgliedern, die nicht die dt. Staatsbürgerschaft haben und auch nicht hier
wohnen (z.B: Österreicher), einfach die Stimm- und Wahlrechte auf der MV entziehen? >

Nein, die Mitglieder auf der MV entscheiden. Wenn man Mitglieder, die rechtsradikal und/oder agressiv sind die Rechte reduziert kann man es ja noch verstehen.

Re: Ankündigung Satzungsänderung | Entzug Mitgliedschaft?
von: pfeffer ()
Datum: 20.05.2022

Dass bestimmten Mitgliedergruppen (hier den juristischen Personen) das Stimmrecht entzogen wird, ist (auch im Nachhinein) zulässig.
Grundsätzlich wäre es denkbar, dass auch Mitgliedern ohne deutsche Staatsbürgerschaft das Stimmrecht entzogen wird. Dafür muss es aber einen sachlichen Grund geben.
Im übrigen muss sich für die Änderungen ja eine satzungsändernde Mehrheit finden.