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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > Sethyna schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > > Weitere Mitglieder haben kein Stimmrecht sowie > kein aktives und passives Wahlrecht bei der > Mitgliederversammlung; im Übrigen stehen sie den > Vollmitgliedern in Rechten und Pflichten, > insbesondere denen nach § 4, gleich.> > > Was steht in § 4? Bezahlen alle Mitglieder > Mitgliedsbeiträäge? > > > > > Als Begründung steht da nur: > Es soll zukünftig nach Vollmitgliedern und > weiteren Mitgliedern differenziert werden, wobei > sich die Differenzierung allein auf die > Beteiligungsrechte in der MV auswirkt. > Teilnahmerechte an der MV > sowie dem Vereinszweck bleiben davon vollständig > unberührt.> > > Wenn alle Mitglieder nach der alten Satzung > Beiträge zahlen - Warum sollen sie jetzt > beschränkt werden? > Bei Kindern und Jugendlichen ist dies mitunter > angebracht. Die Begründung ist etwas sehr > dürftig. > > > Was bedeutet dies für meine Mitgliedschaft mit > meiner kleinen UG (haftungsbeschränkt) und kann > man bestehenden Mitgliedern, die nicht die dt. > Staatsbürgerschaft haben und auch nicht hier > wohnen (z.B: Österreicher), einfach die Stimm- > und Wahlrechte auf der MV entziehen? > > > Nein, die Mitglieder auf der MV entscheiden. Wenn > man Mitglieder, die rechtsradikal und/oder > agressiv sind die Rechte reduziert kann man es ja > noch verstehen.
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