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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Dass bestimmten Mitgliedergruppen (hier den > juristischen Personen) das Stimmrecht entzogen > wird, ist (auch im Nachhinein) zulässig. > Grundsätzlich wäre es denkbar, dass auch > Mitgliedern ohne deutsche Staatsbürgerschaft das > Stimmrecht entzogen wird. Dafür muss es aber einen > sachlichen Grund geben. > Im übrigen muss sich für die Änderungen ja eine > satzungsändernde Mehrheit finden.
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