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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt Vorsitzender, Nachwahl
von: zebrafrogpig ()
Datum: 04.05.2022

Guten Tag.

Folgender Fall: BGB-Vorstand aus 1. Vorsitzendem, 2. Vorsitzendem, Kassierer. Zur Vertretung werden jeweils zwei davon benötigt. Vorstand wird für 2 Jahre gewählt. Satzung beinhaltet keine Regelung zu Rücktritten.

1. Vorsitzender tritt zurück zwischen der Wahl und der ersten darauffolgenden Mitgliederversammlung im Folgejahr.

Fragen:

1.) Muß bei der nächsten Mitgliederversammlung ein Nachfolger gewählt werden oder erst im Folgejahr nach Ablauf der regulären Amtsperiode? (Nachwahl wäre natürlich wünschenswert, aber es ist aktuell niemand in Sicht, der kandidieren würde.)
2.) Falls ja, was passiert, wenn dann bei der Mitgliederversammlung niemand gewählt wird (weil niemand kandidiert)?

Beste Grüße und vielen Dank im voraus.

Re: Rücktritt Vorsitzender, Nachwahl
von: pfeffer ()
Datum: 05.05.2022

1.) Muß bei der nächsten Mitgliederversammlung ein Nachfolger gewählt werden oder erst im Folgejahr nach Ablauf der regulären Amtsperiode? (Nachwahl wäre natürlich wünschenswert, aber es ist aktuell niemand in Sicht, der kandidieren würde.)

# Ja, weil sonst ja auch ein Satzungsverstoß vorläge. Dass der Verein noch vertreten werden kann, ist eine andere Sache.

2.) Falls ja, was passiert, wenn dann bei der Mitgliederversammlung niemand gewählt wird (weil niemand kandidiert)?

# Dann muss über eine Satzungsänderung zur Verkleinerung des Vorstands nachgedacht werden.

Re: Rücktritt Vorsitzender, Nachwahl
von: zebrafrogpig ()
Datum: 05.05.2022

Ok, vielen Dank!

Satzungsverstoß in dem Sinne, daß dort steht, wie ein Vorstand auszusehen hat, und der Vorstand aktuell eben nicht so aussieht?